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EUROPE |
| EU erleichtert Lebensmitteleinfuhren aus China nachdem sich Veterinärstandards enorm verbessert haben |
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16/07/2004
Die
Mitgliedstaaten haben im Rahmen einer Sitzung des Ständigen Ausschusses für die
Lebensmittelkette und Tiergesundheit einer Entscheidung der Europäischen
Kommission zugestimmt, mit der die Einfuhr von Garnelen, Zuchtfischen, Honig,
Gelée Royal, Kaninchenfleisch und einer Reihe anderer Erzeugnisse tierischen
Ursprungs aus China in die EU zugelassen wird. Die Exportfirmen müssen ihre
Erzeugnisse von den chinesischen Behörden für Lebensmittelsicherheit prüfen
lassen und jede Sendung wird zertifiziert, dass sie mit den einschlägigen
EU-Standards für Lebensmittelsicherheit übereinstimmt. Im Januar 2002 wurde die
Einfuhr aller Erzeugnisse tierischen Ursprungs aus China gestoppt, da die EU
Chinas Kontrollsystem im Hinblick auf Tierarzneimittelrückstände bei Zuchttieren
für nicht ausreichend befand. China hat seitdem erhebliche Fortschritte bei der
Verstärkung seiner Lebens- und Futtermittelkontrollen gemacht. Das Verbot von
2002 wurde im vergangenen Jahr mit positiven Ergebnissen teilweise aufgehoben
und die Kommission ist zuversichtlich, dass - sofern die ordnungsgemäßen
Kontrollen fortgesetzt werden - die Einfuhr der genannten anderen Erzeugnisse
tierischen Ursprungs nun sicher zugelassen werden kann. Die Kommission hat
jedoch nach wie vor Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Hühnern und anderem
Geflügelfleisch aus China - insbesondere vor dem Hintergrund der kürzlich
aufgetauchten neuen Fälle von Geflügelpest in Ostasien. Das EU-Einfuhrverbot für
Geflügelerzeugnisse aus China wird daher weiter aufrechterhalten.
Im Januar 2002 hat die
Kommission die Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus China aus
Gründen der Lebensmittelsicherheit ausgesetzt, insbesondere aufgrund des
Vorkommens von Tierarzneimittelrückständen in Lebens- und Futtermitteln aus
China (vergleiche IP/02/143). Seitdem haben Informationen der chinesischen
Behörden und die positiven Ergebnisse der von den Mitgliedstaaten durchgeführten
Kontrollen die Kommission bereits ermutigt, die Beschränkungen für eine Reihe
von Erzeugnissen zu lockern (Surimi, Naturdärme, Meeresfische, Krebse -
vergleiche auch mit IP/02/1898).
Die Erfahrungen mit der Aufhebung der Beschränkungen waren bisher positiv. Die
heute genehmigte Entscheidung bedeutet die Aufhebung der noch bestehenden
Verbote (mit Ausnahme von Geflügelfleisch), nachdem die chinesischen Behörden
ihre Lebens- und Futtermittelkontrollen erfolgreich verschärft haben.
China hat eine Reihe von Kontrollmaßnahmen getroffen, die von Inspektoren des
Lebensmittel- und Veterinäramts im September 2003 geprüft wurden. Die
chinesischen Behörden haben als Reaktion auf die Empfehlungen der Inspektoren
einen Aktionsplan vorgelegt, um die verbleibenden Missstände zu beheben. Dieser
Plan wird nun umgesetzt.
Zusammen mit verschiedenen Verpflichtungen Chinas im Bereich Kontrollmaßnahmen
und Überwachung von Rückständen hat dies die Kommission davon überzeugt, dass
die Einfuhrbeschränkungen nun ohne Bedenken gelockert werden können.
China hat sich verpflichtet, alle Sendungen bei der Ausfuhr zu testen und eine
Genusstauglichkeitsbescheinigung nur für Sendungen auszustellen, die den
EU-Anforderungen genügen.
Das EU-Einfuhrverbot für Hühner und andere Geflügelerzeugnisse aus China bleibt
jedoch bestehen. Die Kommission hat nach wie vor Bedenken hinsichtlich der
Sicherheit dieser Erzeugnisse - vor allem angesichts der kürzlich gemeldeten
neuen Fälle von Geflügelpest in Ostasien.
Die Einfuhr von Schweinefleisch, Rindfleisch und Milcherzeugnissen aus China war
nie erlaubt aufgrund von verschiedenen in China vorkommenden Tierseuchen, u.a.
der Maul- und Klauenseuche.
Die Entscheidung wird nun in den kommenden Wochen formell von der Kommission
angenommen werden und tritt drei Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt
der Europäischen Union in Kraft.